In diesem Zusammenhang ist weiter anzumerken, dass vorliegend offensichtlich auch keine Normen des humanitären Völkerrechts verletzt worden sind. Seit dem 1. Juni 2022 gelten für die in die Schweiz geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer dieselben Transportbedingungen im öffentlichen Verkehr wie für alle anderen Geflüchteten. Vorderhand unverändert bestehen bleibt die Regelung, dass aus der Ukraine geflüchtete Personen den öffentlichen Verkehr kostenlos für die Einreise zu ihrem Bestimmungsort in der Schweiz oder die Durchreise nützen dürfen.