(Busunternehmung) «inhaftiert» oder unzulässigerweise festgehalten. Wenn sie am Aussteigen gehindert worden sind, ist dies nicht zu beanstanden, da der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 offensichtlich ohne gültigen Fahrausweis Bus gefahren sind und deshalb das insoweit erforderliche Prozedere durchgeführt werden musste (Erfassung Personalien; Ausstellung Fahrschein und Zuschläge etc.). Da sich