4.4 Die angefochtene Verfügung ist rechtens. Die Staatsanwaltschaft hat einlässlich und rechtlich fehlerfrei begründet, weshalb sie kein Strafverfahren gegen die die fragliche Fahrkartenkontrolle durchführenden Angestellten der H.________ (Busunternehmung) sowie die vor Ort eingerückten Polizisten resp. den die Notrufe des