Gestützt auf die Ermittlungen ist sodann erstellt, dass die Polizei am 30.04.2024 um 10:26 Uhr von den Mitarbeitenden der H.________ (Busunternehmung) verständigt worden ist, um Unterstützung zu leisten aufgrund des Disputs, welcher sich im Rahmen der Fahrtenkontrolle und deren Abarbeitung mit A.________ und B.________ ergeben hat. Aus den in den Akten liegenden Quittungen der in der SBB-App getätigten Billett-Käufe von A.________ und B.________ ist sodann erstellt, dass deren Tickets erst ab dem 30.04.2024, 10:26 Uhr, gültig waren. Damit ist erwiesen, dass A._____