Gemäss den Schilderungen der vor Ort ausgerückten Patrouille hätten die Strafanzeiger sich aufgrund der von den Kontrolleuren erhobenen bzw. in Rechnung gestellten Kosten für die Fahrt ohne gültigen Fahrausweis ungerecht behandelt gefühlt und überdies nicht verstanden, dass sie sich gegenüber der Polizei ausweisen müssen und zur Klärung der Identität vor Ort bleiben mussten. Gestützt auf die Ausführungen in den Wahrnehmungsberichten ist davon auszugehen, dass die Strafanzeiger die Androhung der Polizisten, dass sie im Weigerungsfall auf den Polizeiposten zur ldentitätsfeststellung verbracht werden, miss- bzw. nicht verstanden haben.