Es bestehen absolut keine Hinweise dafür, dass die Kontrolleure Gewalt gegenüber den Strafanzeigern angewandt haben könnten. Gemäss der Wahrnehmung der vor Ort ausgerückten Polizisten waren es vielmehr die Strafanzeiger, welche wütend waren und sich renitent bzw. teilweise aggressiv verhalten haben. A.________ und B.________ hätten vor Ort auch keinerlei Aussagen in die Richtung gemacht, wonach die Kontrolleure ihnen gegenüber tätlich geworden wären. Verletzungen respektive Anzeichen von Gewaltanwendung wurden bei keiner der anwesenden Personen festgestellt.