der angefochtenen Verfügung): […]. Aufgrund der Ermittlungen der Kantonspolizei Bern, der in den vorgenannten Berichten gemachten Angaben sowie der weiteren Akten zum vorliegenden Fall bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die in die Fahrkartenkontrolle vom 30.04.2024 involvierten Mitarbeitenden der H.________ (Busunternehmung) oder der Kantonspolizei Bern sich in irgendeiner Weise strafrechtlich relevant verhalten haben könnten. Es bestehen absolut keine Hinweise dafür, dass die Kontrolleure Gewalt gegenüber den Strafanzeigern angewandt haben könnten.