Mit Beschluss SK 25 94 vom 18. März 2025 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Bähler ab. Das Bundesgericht trat mit Urteil 7B_227/2025 vom 24. Juni 2025 auf die Beschwerde des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 gegen die Verfügung der Verfahrensleitung vom 17. Februar 2025 (Abweisung Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege) nicht ein.