2 2025 wies die Verfahrensleitung das Gesuch des Beschwerdeführers 1 und der Beschwerdeführerin 2 um unentgeltliche Rechtspflege für das Beschwerdeverfahren ab. Mit Beschluss SK 25 94 vom 18. März 2025 wies die 2. Strafkammer des Obergerichts des Kantons Bern das Ausstandsgesuch gegen Oberrichter Bähler ab.