1. Mit Verfügung vom 15. Januar 2025 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das vom Straf- und Zivilkläger A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1) und der Straf- und Zivilklägerin B.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2) gegen unbekannte Täterschaft initiierte Strafverfahren wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand. Hiergegen erhoben der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 am 29. Januar 2025 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde. Sie beantragten Folgendes: 1.