Aufgrund der Gesamtumstände bestehe der Verdacht, dass durch das Demontieren des Fenstergriffes entweder ein Einbruchdiebstahl fingiert worden sei oder jemand das Fenster entsprechend präpariert habe, um ein unbemerktes Einsteigen von aussen in das Büro zu ermöglichen (Ermittlungsbericht, S. 3). Durch die Kriminaltechnik habe ab den Schrauben des Fenstergriffes, die sich vollständig verdeckt im Fensterrahmen befunden hätten, einen DNA-Abstrich genommen werden können. Dieser könne mit den DNA-Profilen der tatortberechtigten Personen, also auch mit dem der Beschwerdeführerin abgeglichen werden (Ermittlungsbericht, S. 4).