Weder das Fenster noch die Schrauben noch das Gewinde im Fensterrahmen hätten Beschädigungen aufgewiesen, die auf ein gewaltsames Entfernen des Griffes vom Fenster hindeuteten. Aufgrund der Gesamtumstände bestehe der Verdacht, dass durch das Demontieren des Fenstergriffes entweder ein Einbruchdiebstahl fingiert worden sei oder jemand das Fenster entsprechend präpariert habe, um ein unbemerktes Einsteigen von aussen in das Büro zu ermöglichen (Ermittlungsbericht, S. 3).