Am 8. September 2025 ordnete sie die Erstellung eines DNA-Profils sowie die erkennungsdienstliche Erfassung (inkl. Wangenschleimhautabstrich) der Beschwerdeführerin an. Gleichzeitig wies sie die Kantonspolizei Bern an, die Probe zwecks Erstellung eines DNA- Profils der Beschwerdeführerin ans Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) zu übermitteln und beauftragte dieses mit der Erstellung des DNA-Profils.