Mit Urteil vom 9. September 2025 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten und zu einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer bestritt die Vorwürfe durchgehend und zeigte sich nicht geständig, womit anzunehmen ist, dass er bis zu seiner Verurteilung auf einen Freispruch gehofft hatte. Mit dem nunmehr ergangenen erstinstanzlichen Urteil vom 9. September 2025 und der Versetzung in Sicherheitshaft dürfte ihm erstmals bewusst geworden sein, welche Konsequenzen ihm künftig drohen könnten.