6 die Beschwerdekammer insgesamt keine genügend starke Bindung zur Schweiz erkennen. 5.5.2 Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, dass er schon lange die Flucht hätte ergreifen können, wenn er dies gewollt hätte, überzeugt dies ebenfalls nicht. Mit Urteil vom 9. September 2025 wurde er zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten und zu einer Landesverweisung von zehn Jahren verurteilt.