Auch damit könnte sich der Beschuldigte dem Strafvollzug entziehen. Um der bestehenden Fluchtgefahr und/oder dem Untertauchen vorzubeugen und den Strafvollzug samt Landesverweisung zu sichern sowie im Hinblick auf das Berufungsverfahren eines Vieraugendelikts, ist der Beschuldigte in Sicherheitshaft zu belassen.