Gemäss erstinstanzlichem Urteil hat er während laufendem Untersuchungsverfahren erneut eine Frau vergewaltigt. Gestützt auf das erstinstanzliche Urteil droht dem Beschuldigten eine empfindliche unbedingte Freiheitsstrafe und Landesverweisung. Damit steht nicht die «weitere» Integration im Vordergrund, sondern der Vollzug der Freiheitsstrafe und der Landesverweisung. Im Falle einer rechtskräftigen Landesverweisung wird der Beschuldigte in der Schweiz keiner legalen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen können, womit er auch keine beruflichen Perspektiven mehr in der Schweiz hat.