5 genen Aussagen in der Hauptverhandlung vom 2. September 2025 eine Freundin. Es ist nicht aktenkundig, dass resp. ob es sich dabei um eine gefestigte Partnerschaft handelt. Aus den Akten gehen keine gefestigten Bezugspersonen in der Schweiz hervor. Über seine Verhaftung sollte einzig der Arbeitgeber informiert werden. In Zusammenfassung dessen lässt sich beim Beschuldigten auch nach Jahren in der Schweiz kein stabilisierendes soziales Umfeld ausmachen.