2 5.1 f.; ferner Beschlüsse des Obergerichts des Kantons Bern BK 2024 566 vom 13. Januar 2025 E. 2 und BK 2025 125 vom 3. April 2025 E. 2.1). Der Beschwerdeführer hat am 10. September 2025 Berufung gegen das Urteil des Regionalgerichts vom 9. September 2025 angemeldet (vgl. Akten PEN 25 85, pag. 631). Die schriftliche Urteilsbegründung ist noch ausstehend und die Akten wurden noch nicht an die Strafkammern des Obergerichts des Kantons Bern übermittelt.