Mit Verfügung vom 19. September 2025 eröffnete die Beschwerdekammer ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft sowie dem Regionalgericht Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 24. September 2025 beantragte die Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) in ihrer delegierten Stellungnahme die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Das Regionalgericht nahm mit Schreiben vom 25. September 2025 zur Beschwerde Stellung. Mit Eingabe vom 26. September 2025 teilte der Beschwerdeführer mit, dass er keine weiteren Bemerkungen einreichen werde.