Das Urteil vom 9. September 2025 des Regionalgerichts Oberland sei im Umfang von Punkt IV. Ziff. 1 aufzuheben und es sei anstelle der angeordneten Sicherheitshaft für die Dauer von drei Monaten eine gerichtlich zu bestimmende Ersatzmassnahme anzuordnen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MWST von 8.1%).