Am 18. September 2025 erhob der Beschwerdeführer bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) Beschwerde gegen die Anordnung der Sicherheitshaft und beantragte Folgendes: 1. Das Urteil vom 9. September 2025 des Regionalgerichts Oberland sei im Umfang von Punkt IV. Ziff. 1 aufzuheben und der Beschwerdeführer sei umgehend aus der Sicherheitshaft zu entlassen. 2. Eventualiter: Das Urteil vom 9. September 2025 des Regionalgerichts Oberland sei im Umfang von Punkt IV. Ziff.