1. 1.1 Mit Urteil vom 9. September 2025 sprach das Regionalgericht Oberland, Kollegialgericht in Fünferbesetzung (nachfolgend: Regionalgericht), den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen mehrfacher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, versuchter sexueller Nötigung sowie Hausfriedensbruchs schuldig und verurteilte ihn unter Anrechnung von zwei Tagen Polizeihaft zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten sowie zu einer Landesverweisung von zehn Jahren. Gleichzeitig versetzte es den Beschwerdeführer für die Dauer von drei Monaten in Sicherheitshaft (Akten PEN 25 85, pag.