Dieser Auffassung des Gesuchstellers ist klarerweise nicht zu folgen. Allein der Umstand, dass die Ehefrau des Beschuldigten beim Regionalgericht C.________ als Laienrichterin tätig ist und damit – da die Gesuchsgegnerin generell Strafverfahren wegen Delikten und/oder gegen beschuldigte Personen aus der