richts 7B_118/2022 vom 24. August 2023 E. 4 mit Hinweisen). 3.3 Das Ausstandsgesuch ist unbegründet. Der Gesuchsteller begründet dieses einzig damit, dass der angezeigte Beschuldigte der Ehemann von G.________ sei, die als (Laien-)Richterin am Regionalgericht C.________ tätig sei. Da die Gesuchsgegnerin regelmässig als Partei vor dem Regionalgericht C.________ auftrete, lägen Ausstandsgründe – sinngemäss ein Anschein der Befangenheit nach Art. 56 Bst. f StPO – vor. Dieser Auffassung des Gesuchstellers ist klarerweise nicht zu folgen.