5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer (per Einschreiben) - dem Beschuldigten (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin D.________ (mit den Akten – per Einschreiben) Bern, 4. Dezember 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident: