1. Der mit Beschwerde vom 7. September 2025 eingereichte Schlüssel wird dem Beschwerdeführer retourniert. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt und der von ihm geleisteten Sicherheitsleistung in gleicher Höhe entnommen. 4. Es werden keine Entschädigungen gesprochen.