Es ist nicht abschliessend klar, aber wohl davon auszugehen, dass der defekte Zylinder ersetzt und erst nach der Reparatur wieder eingebaut wurde. So schrieb der Beschuldigte in der undatierten E-Mail (vermutungsweise vom 14. März 2025), dass der «alte Zylinder» «wieder repariert und montiert» sei. Bei der polizeilichen Einvernahme sagte der Beschuldigte aus, dass der Beschwerdeführer jederzeit vor Ort einen Schlüssel bei seiner Schwiegermutter hätte holen können (Z. 94 f.). 5.2 Die angeführten Elemente sind rechtlich wie folgt zu würdigen: