In der Eingabe vom 30. Juli 2025 an die Staatsanwaltschaft qualifizierte der Beschwerdeführer die Vorbringen des Beschuldigten zum Defekt des Zylinders als Schutzbehauptung. Erst nach seiner Reklamation sei wieder der alte Zylinder eingebaut worden. Es habe auch nie einen anderen Schlüssel «für den – angeblich – defekten Zylinder resp. Ersatzzylinder» gegeben. Es ist nicht abschliessend klar, aber wohl davon auszugehen, dass der defekte Zylinder ersetzt und erst nach der Reparatur wieder eingebaut wurde.