4 Erst danach, sehr wahrscheinlich am 26. Mai 2025, wurde der Beschuldigte einvernommen. Dieser schilderte, dass der Zylinder defekt gewesen sei, weshalb dieser ausgewechselt worden sei (Z. 40). Das Schloss sei bereits am Tag vor der E-Mail des Beschwerdeführers vom 27. Februar 2025 defekt gewesen (Z. 93 f.). Er habe den Beschwerdeführer nicht direkt über den Defekt informiert, da dieser sehr selten zum Raum gehe, weshalb er dies nicht als dringend angesehen habe (Z. 113 f.).