5. 5.1 Hinsichtlich des Sachverhalts lässt sich den Akten entnehmen, was folgt. Der Beschwerdeführer wurde anlässlich der Anzeigeerstattung einvernommen. In dieser Einvernahme vom 12. Mai 2025 sagte er aus, dass die Schlösser plötzlich ausgewechselt gewesen seien. Er könne nicht sagen wieso (Z. 29).