382 Abs. 1 StPO). Auf die frist- und formgerechte Beschwerde ist – unter Vorbehalt des Nachfolgenden – einzutreten. 2.2 Der Streitgegenstand vor der Beschwerdekammer wird durch das Anfechtungsobjekt definiert und dementsprechend auch begrenzt. Das vorliegende Anfechtungsobjekt, die Verfügung vom 19. August 2025, befasst sich lediglich mit der Anordnung zur Erstellung eines DNA-Profils.