1. Mit Verfügung vom 19. August 2025 ordnete die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) die Erstellung eines DNA-Profils von A.________ an. Gegen diese Verfügung erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 24. August 2025 Beschwerde und beantragte Folgendes: 1. Die Verfügung der Staatsanwaltschaft betreffend Erstellung eines DNA-Profils sei aufzuheben. 2. Es sei festzustellen, dass keine rechtliche Grundlage für die Anordnung vorliegt, da mir keine einschlägigen Delikte wie Gewalt gegen Behörden und Beamten oder die Hinderung einer Amtshandlung vorgeworfen werden können.