Ob der monatliche Mietzins von CHF 1'230.00 angesichts des zweiten auf dem Mietvertrag aufgeführten Mieters gesamthaft anzurechnen ist oder nicht, kann an dieser Stelle offenbleiben. Selbst wenn der gesamte Mietzins angerechnet wird, verbleibt unter Anrechnung des Grundbedarfs von CHF 1'560.00, des Selbstbehalts nach KVG von CHF 58.35 (auf den Monat gerechnet, total CHF 700.00) sowie der Sozialversicherungsbeiträge