Zu den geltend gemachten Ausgaben ist Folgendes anzumerken: Die Krankenversicherung ist einzig im Umfang der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu berücksichtigen, welche im Übrigen bereits von den Ergänzungsleistungen abgezogen wird. Weitere Ausgaben werden nur in Form des Mietzinses geltend gemacht. Ob der monatliche Mietzins von CHF 1'230.00 angesichts des zweiten auf dem Mietvertrag aufgeführten Mieters gesamthaft anzurechnen ist oder nicht, kann an dieser Stelle offenbleiben.