Weiter wird das Regionalgericht angewiesen, bis spätestens 31. Januar 2025 einen Gutachtensauftrag zu erteilen, vorbehältlich Verzögerungen durch Parteieingaben. Letzterem sollte jedoch durch Setzung kurzer Fristen vorgebeugt werden können. Schliesslich wird das Regionalgericht angewiesen, Alternativen zu Prof. Dr. E.________ zu prüfen, um das Verfahren zu beschleunigen.