_ vom 5. September 2025, mit welcher nachgefragt wird, ob die Erteilung eines Gutachtenauftrags nach wie vor möglich wäre. Am gleichen Tag kam eine Antwort, wonach dies immer noch möglich sei, mit der Erstattung des Gutachtens jedoch nunmehr im September 2026 zu rechnen sei. Aus den Akten geht nicht hervor, dass der Gutachtenauftrag inzwischen erteilt worden wäre. 3.4 Das Regionalgericht blieb nach dem Gesagten seit dem 5. April 2024 und damit über eineinhalb Jahre untätig. Der angemessene Zeitaufwand für die Ausarbeitung eines Fragenkatalogs und die Erteilung eines Gutachtenauftrags beträgt einige Tage, maximal wenige Wochen.