rensleitung der Generalstaatsanwaltschaft und dem Regionalgericht Gelegenheit zur Stellungnahme, worauf beide am 16. September 2025 verzichteten. Am 18. September 2025 reichte die Beschwerdeführerin ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein, zu dem sie am 6. November 2025 weitere Dokumente nachreichte.