Am 5. September 2025 erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, Beschwerde wegen «Rechtsverzögerung / Rechtsverweigerung» und beantragte, dass eine «Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung» festzustellen und die Gerichtspräsidentin anzuweisen sei, innert 7 Tagen einen Fragekatalog zu formulieren, diesen den Parteien mit einer kurzen Frist zur Stellungnahme zukommen zu lassen, danach innert 10 Tagen den Gutachtensauftrag zu erteilen und das Verfahren zügig weiterzuführen. Mit Verfügung vom 11. September 2025 bot die Verfah-