_____ hängig. Am 5. September 2025 erhob C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwältin D.________, Beschwerde wegen «Rechtsverzögerung / Rechtsverweigerung» und beantragte, dass eine «Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung» festzustellen und die Gerichtspräsidentin anzuweisen sei, innert 7 Tagen einen Fragekatalog zu formulieren, diesen den Parteien mit einer kurzen Frist zur Stellungnahme zukommen zu lassen, danach innert 10 Tagen den Gutachtensauftrag zu erteilen und das Verfahren zügig weiterzuführen.