Der Beweiswert und die Überzeugungskraft von gutachterlichen Feststellungen unterliegen im Übrigen der Beweiswürdigung durch das erkennende Gericht (Art. 10 Abs. 2 StPO; Urteile des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 4.2.2, 6B_186/2023 vom 17. April 2023 E. 1.3.1; je mit Hinweisen). 4.4 Vorab ist mit Blick auf die Stellungnahme des Gesuchsgegners vom 24. Februar 2025 festzuhalten, dass es zwar zutrifft, dass dieser vom Regionalgericht noch nicht förmlich mit der Begutachtung des Gesuchstellers beauftragt worden ist.