je mit Hinweisen). Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung ist es grundsätzlich zulässig, einen gesetzeskonform bestellten forensischen Experten über den gleichen Sachverhalt mehrmals als Gutachter zu befragen bzw. auch für ergänzende oder vertiefende Arbeiten als Sachverständigen beizuziehen (Urteil des Bundesgerichts 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 E. 10.4.2 mit Hinweisen). Er gilt nach einer ersten Äusserung als Experte in der gleichen Sache nicht bereits als unzulässig vorbefasst (Urteile des Bundesgerichts 6B_321/2023 vom 16. Juni 2023 E. 4.2.2, 6B_186/2023 vom 17. April 2023 E. 1.3.1; je mit Hinweisen).