Im April 2024 habe ihn eine Anfrage des H.________ (Gutachterstelle) erreicht, ob er im Hinblick darauf, dass er über den Gesuchsteller bereits ein Gutachten erstellt habe, einen neuen Gutachtensauftrag übernehmen könnte. Er habe sich grundsätzlich zu einer Übernahme des Gutachtensauftrags bereit erklärt, den H.________ (Gutachterstelle) jedoch darum gebeten, vorgängig abzuklären, ob Befangenheits- bzw. Ausstandsgründe vorliegen könnten sowie, ob der Gesuchsteller für die ambulanten Untersuchungs- und Explorationsgespräche in sein Büro nach I.________ (Örtlichkeit) kommen könnte.