sonderen Grund publikationswürdig sind – ohne Rücksicht auf Rechtsmittelfristen und eingereichte Beschwerden mit dem vollständigen Text inkl. Rubrum in der elektronischen Entscheidsammlung publiziert (vgl. Ziff. 4 des Publikationskonzepts). Bei der Anonymisierung ist soweit möglich sicherzustellen, dass keine Rückschlüsse auf die Identität von Personen gemacht werden können. Dabei ist schon bei der Redak-