IR ZSG erlässt das Obergericht ein Publikationskonzept zur Entscheiddatenbank, das insbesondere festlegt, welche Entscheide zu veröffentlichen sind (Bst. a), in welcher Form die Entscheide zu veröffentlichen sind (Bst. b) und nach welchen Grundsätzen die Anonymisierung der Entscheide erfolgt (Bst. c). Gemäss dem Publikationskonzept des Obergerichts des Kantons Bern in der Fassung vom 21. Dezember 2016 (nachfolgend: Publikationskonzept) werden mit Ausnahme von Nichteintretensentscheiden, Rückzügen, Entscheiden über die Gegenstandslosigkeit und Kostenerlassen – soweit die vorerwähnten Entscheide nicht aus einem be-