6. 6.1 Schliesslich wird beantragt, der vorliegende Beschwerdeentscheid sei nicht öffentlich zu publizieren. Eventualiter seien bei der Publikation des Beschlusses jedwelche Hinweise auf die Person des Opfers und dessen Sexualleben, namentlich solche auf das heutige und damalige Alter des Opfers, die Schwangerschaft bzw. den Schwangerschaftsabbruch, den Wohnort, die angeblichen Deliktsorte, die familiäre Verbindung zwischen dem Opfer und C._____