13 Abgabe des ganzen Urteils nur an die akkreditierten Medienschaffenden (SA- XER/SANTSCHI KALLAY/TURNHEER, a.a.O., N. 26 zu Art. 70 StPO; vgl. auch TRAUB, in: SHK Stämpfli Handkommentar, Opferrecht, 3. Aufl. 2020, Rz. 17 f. zu Art. 70 StPO). Im vorliegenden Fall wird die Öffentlichkeit nur teilweise ausgeschlossen. Akkreditierte Medienschaffende sind mit Ausnahme der Befragung der Beschwerdeführerin zur Hauptverhandlung inkl. Urteilseröffnung zugelassen. Antrag 3 ist somit abzuweisen. 5.5