Weitergehend wird Antrag 2 abgewiesen. 5.4 Wenn im Zusammenhang mit der Frage nach der Öffentlichkeit des Strafverfahrens PEN 24 273 weiter zusammengefasst beantragt wird, das Regionalgericht sei bezüglich der Orientierung der Öffentlichkeit im Bedarfsfalle (Art. 70 Abs. 4 StPO)