Rechtsprechung und der Nachvollziehbarkeit des gefällten Entscheids. Weiter ist mit dem Beschuldigten 1 eine Person angeklagt, bei der aufgrund der beruflichen Tätigkeit und angesichts der erhobenen Vorwürfe ein grosses öffentliches Interesse an einer öffentlichen Verhandlung besteht. Nicht anders verhält es sich hinsichtlich der ebenfalls angeklagten Mutter des Opfers.