9 Recht darauf hingewiesen, dass ihre Schutzanliegen besonders stark zu gewichten sind (vgl. auch das Urteil des Bundesgerichts 7B_61/2022 vom 25. Juni 2024 E. 3.3). 5.2 Soweit vorgebracht wird, die Beschuldigten hätten klar festgehalten, dass sie auf den Anspruch auf Transparenz und die Kontrolle des staatlichen Handelns durch die Anwesenheit von Medienschaffenden verzichteten, womit ihre Interessen bei der vorzunehmenden Interessenabwägung in die gleiche Waagschale wie die der Beschwerdeführerin zu werfen seien, mag dies im Grunde zutreffen.